Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde Ende 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. Sie setzt sich dafür ein, dass die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung aufhört und diese als vollwertige Bürger der Gesellschaft anerkannt werden.
Die UN-Konvention fordert Inklusion, also die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Inklusion ist somit ein Menschenrecht. Deutschland und derzeit 170 weitere Länder bekennen sich zur UN-Konvention und haben sich mit ihrer Unterzeichnung dazu verpflichtet, sie umzusetzen und einvernehmlich einzuhalten.
Für den schulischen Bereich ist mit der Behindertenrechtskonvention der Begriff der Inklusion installiert worden. Dieser Begriff soll ein Umdenken im Umgang mit behinderten und nichtbehinderten Menschen bewirken: von der bisher mehr oder weniger praktizierten Integration hin zur Inklusion.
Integration bedeutet, behinderte Menschen in vorhandene Strukturen einzupassen; Inklusion meint dagegen umgekehrt die Anpassung der Bildungsinstitutionen an die Bedürfnisse behinderter Menschen. Mit der neuen Begrifflichkeit soll sich also ein Perspektivwandel vollziehen.
Nach dem Grundsatz: „So viel gemeinsam wie möglich, so viel getrennt wie nötig“ erfordert die inklusive Pädagogik eine Veränderung in der Unterrichtspraxis, von der nicht nur die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, sondern alle Schülerinnen und Schüler der KHS Neuwerk profitieren. Inklusion bedeutet nämlich: Jedem Kind werden ungeachtet seiner sozialen, kulturellen und sprachlichen Herkunft und ungeachtet der Unterschiede, die aus unterschiedlichen Geschlechterrollen, Religionen und auch persönlichen Eigenschaften resultieren, eine optimale Kompetenzentwicklung und die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe geboten.